Wer liest Ihre E-Mails mit?

Fast der gesamte E-Mail-Verkehr durchläuft das Internet unverschlüsselt und in Klartext, was in etwa mit dem Versenden einer Postkarte vergleichbar ist.
Jeder, der mit bösen Absichten oder auch durch Zufall auf eine Ihrer E-Mails stößt, kann mitlesen, ohne dass Sie es bemerken.
Sie fragen sich vielleicht, wer sich für Ihre E-Mails interessieren sollte.

Haben Sie schon einmal an Ihren Internet- oder Ihren E-Mail-Anbieter gedacht? Google hat auf jeden Fall Interesse.
In aktuellen Gerichtsakten bekennt Google, dass Gmail-Nutzer keine „berechtigte Erwartung“ hinsichtlich der Privatsphäre oder Vertraulichkeit ihrer Daten haben sollten.
In seinem Bestreben, im Mai 2013 eine Sammelklage abzuwehren, erklärte Google: „Alle E-Mail-Benutzer müssen zwangsläufig davon ausgehen, dass ihre E-Mails eine automatische Verarbeitung durchlaufen. Genau wie der Absender eines Briefs an einen Geschäftskollegen nicht erstaunt sein sollte, wenn dieser von der Sekretärin geöffnet wird, sollten auch Benutzer webbasierter E-Mail-Services damit rechnen, dass ihre E-Mails bei der Zustellung durch den [E-Mail-Anbieter] des Empfängers verarbeitet werden. Tatsächlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Schutz von Daten, die freiwillig Dritten übergeben werden.“

Die US-Verbraucherschutzorganisation „Consumer Watchdog“ hält dies für ein „schockierendes Geständnis“ und rät Personen, die bei E-Mails Datenschutz-Bedenken haben, von der Nutzung von Gmail ab.
Leider ist damit das Problem nicht gelöst. Genauso gut könnte man gleich gänzlich vom E-Mail-Schreiben abraten. Denn auch wenn Sie selbst Gmail nicht nutzen, müssen Sie per E-Mail mit Kunden, Geschäftspartnern oder anderen Stakeholdern kommunizieren, die möglicherweise ein Konto bei Gmail haben.
Die Risiken beim Versand von E-Mails beschränken sich jedoch nicht auf internationale Spionage von Google, NSA und Co.

Haben Sie auch schon einmal versehentlich auf „Alle antworten“ geklickt, obwohl die E-Mail eigentlich nur für einen Empfänger bestimmt war?
Oder wegen der automatischen Ergänzungsfunktion Ihres E-Mail-Clients versehentlich eine E-Mail an die falsche Person geschickt? Solche Missgeschicke sind alles andere als die Ausnahme. Sensible Daten an den falschen Empfänger zu senden, kann schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur ist es u. U. erforderlich, die Öffentlichkeit über die Datenpanne zu informieren – es drohen darüber hinaus u. a. empfindliche Geldstrafen, ein nachhaltiger Vertrauensverlust sowie ein dauerhaft beschädigtes Ansehen.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Sensible Daten von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu schützen, ist nicht nur bewährte Praxis, sondern oft auch gesetzlich vorgeschrieben. Besonders im Gesundheitswesen, im Finanzsektor und in Behörden genießt die Einhaltung solcher Vorschriften höchste Priorität. Und selbst, wenn Sie nicht in einer dieser Branchen tätig sind, müssen Sie Datenschutzgesetze einhalten, die unter Umständen Ihre Kunden betreffen.  
In fast allen Ländern gelten mittlerweile eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften bezüglich der Compliance und Offenlegungsanforderungen im Fall einer Datenschutzverletzung. Außerdem erwarten uns mit der EU-Datenschutzverordnung, die 2015 vom EU-Parlament verabschiedet werden soll, eine ganze Reihe
neuer Vorschriften. Alle haben gemein, dass sie bestimmte Anforderungen an die Verschlüsselung personenbezogener Daten stellen, die entweder elektronisch gespeichert oder übertragen werden (über E-Mail oder sonstige Verfahren). Diese Gesetze regeln meist die fälligen Bußgelder oder Geldstrafen im Falle von
Datenschutzverstößen sowie die offenzulegenden Informationen im Falle einer Datenschutzverletzung oder eines Datenverlusts.

 kzm bietet Ihnen eine Lösung, mit der Sie all diese Herausforderungen meistern und Ihre Daten zuverlässig schützen können.