eCommerce Buttonlösung wird Pflicht

Wir informieren mit diesem Rundschreiben speziell unsere eCommerce Kunden, dass der Bundesrat am 30. März 2012 der sogenannten Button-Lösung endgültig zugestimmt hat. Die bereits vom Deutschen Bundestag am 2. März 2012 verabschiedete Gesetzesänderung betrifft somit auch eCommerce Kunden der kzm.

Wie wir bereits mit unserem Newsbeitrag vom 25. August 2011 berichteten, geht es bei der als Button-Lösung bezeichneten Vorschrift um einen besseren Schutz von Privatkunden vor Abzocke im eCommerce. Die Veröffentlichung der Neuregelung erfolgt voraussichtlich im April. Drei Monate danach tritt sie in Kraft.
Für unsere eCommerce Kunden bedeutet das, dass Sie Ihren Online-Shop innerhalb dieser Frist so umgestalten müssen, dass er den neuen Anforderungen entspricht. 

Die Neuerungen sollen bewirken, dass Kunden bei jedem Kauf oder Vertragsabschluss über das Internet eindeutig erkennen können, dass sie sich durch einen Klick auf den Bestellbutton zu einer Zahlung verpflichten und wofür sie zahlen. Der Bestellbutton muss nicht nur hervorgehoben und gut lesbar sein, sondern auch die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ tragen. Auch eine ähnliche eindeutige Formulierung ist zulässig, die Aufschrift „Bestellung absenden“ reicht jedoch nicht mehr. Zudem muss der Kunde auf einen Blick und ohne zu scrollen neben dem Button wesentliche Informationen erkennen können. Dabei handelt es sich um die Merkmale der Ware, den Preis in seinen Bestandteilen, Lieferkosten, Hinweise auf weitere mögliche Kosten und bei Abo-Verträgen die Mindestlaufzeit. Mit einem Klick auf den Button bestätigt der Kunde, dass er die Hinweise gelesen hat und der Vertrag kommt zustande.

Hintergrund der neuen Buttonlösung ist die Tatsache, dass die bisherige Regelung, wonach die genannten Informationen auch im Kleingedruckten stehen dürfen, bereits für viele Kunden zur Kostenfalle wurde. Es existieren unseriöse Websites, auf denen Vertragsbedingungen und Kosten bewusst durch unklare Formulierungen verschleiert werden. Oft sind diese wichtigen Informationen im Kleingedruckten versteckt, das die Kunden nur durch längeres Scrollen auf der Website finden können. So werden aus kostenlosen oder günstigen Angeboten schnell langfristige, teure Verträge. Die neuen Regelungen können nicht hundertprozentig vor dieser Form des Betrugs im Internet schützen, führen jedoch zu mehr Transparenz und helfen dabei, eventuelle Abzocke einzudämmen.

Obwohl die beschriebenen Probleme hauptsächlich in Verbindung mit Abonnement-Verträgen auftreten, bezieht sich das neue Gesetz auf den gesamten Online-Handel.

kzm unterstützt Sie als Online-Händler bei der Aufgabe, Ihren Online-Shop innerhalb der Dreimonatsfrist so umzugestalten, dass die geforderten Bedingungen erfüllt sind.
Diese Anforderungen sind gewissenhaft umzusetzen, denn wenn sie nach Ablauf der Frist nicht erfüllt sind, kommen keine wirksamen Verträge mehr zustande. Ein weiteres Problem werden in diesem Fall wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sein.


Diese Aufgaben sind für Sie natürlich zunächst ein Mehraufwand. Bedenken Sie aber, dass das neue Gesetz das Vertrauen der Kunden in den Online-Handel stärkt, wovon auch Sie als seriöser Online-Händler profitieren.
kzm, Ihr Experte für Software und Systeme, unterstützt Sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen und Fragen zu dieser Gesetzesänderung.