ELENA Ende formell besiegelt

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Anfang vom Ende des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) formell besiegelt. Das Bundeskabinett hat dazu in seiner Sitzung einen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Einstellung des vielfach kritisierten IT-Großprojektes verabschiedet. Laut der "Formulierungshilfe", die an ein anderes Gesetz gekoppelt werden soll, wird das Elena-Gesetz komplett aufgehoben und die alte Rechtslage wiederhergestellt.

Die Regierung setzt damit eine Absprache vom Juli um, in der die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Hauptgrund für die Einstellung von Elena genannt wurde.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsressorts zeigte sich zuversichtlich, dass das Vorhaben im Herbst rasch Bundesrat und Bundestag passieren werde und so bis spätestens Anfang Januar 2012 in Kraft treten könne. Zu diesem Zeitpunkt würde sonst die zweite Elena-Phase greifen, in der die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen, von den Arbeitgebern gelieferten Daten erstmals abgerufen werden könnten.

Die bereits erhobenen rund 700 Millionen Datensätze sollen laut dem Entwurf gelöscht werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung müssen Arbeitgeber mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten aber noch zahlreiche Informationen wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungseinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln.

Parallel zu der Aufhebungsinitiative hat das Kabinett Eckpunkte des Bundesarbeitsministeriums für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" beschlossen. Es gehe dabei zunächst um ein "Forschungsprojekt", wie das mit Elena aufgebaute Wissen über neue Wege zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern weiter genutzt werden könne. Eine Zeitspanne für diese Vorhaben gebe es noch nicht. Die Regierung hofft, dass die millionenschweren Aufwendungen für den Aufbau und Betrieb des Systems zum E-Gehaltsnachweis so nicht ganz verpuffen. Über die genauen bisherigen Kosten des Verfahrens kann die Bundesregierung noch keine Auskunft geben.